BReg: Steuerfreiheit von Sanierungserträgen (§ 3a EStG n. F.) – Sachstand des Notifizierungsverfahrens
Der durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen („Lizenzschrankengesetz“) eingeführte § 3a EStG sieht eine Steuerbefreiung von Sanierungserträgen vor. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist allerdings aufschiebend bedingt auf den Tag, an dem die Europäische Kommission die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Auf die schriftliche Frage des MdB Dürr (FDP) hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF, Christine Lambrecht, für die Bundesregierung zum Sachstand Stellung genommen. Sie erläutert, dass die Bundesregierung das beihilferechtliche Notifizierungsverfahren zeitnah bei der Kommission eingeleitet habe. Aufgrund verschiedener Nachfragen der Kommission an die Bundesregierung zum Regelungsgehalt des neuen § 3a EStG habe die beihilferechtliche Überprüfung durch die Kommission jedoch noch (immer) nicht abgeschlossen werden können (BT-Drs. 19/2083, 7 f.). Auch könne die Bundesregierung weiterhin nicht abschätzen, wann das Notifizierungsverfahren abgeschlossen sein wird.
(BT-Drs. 19/2083, 7 f.)