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Steuerrecht
28.08.2013
Steuerrecht
BFH: Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2013 - XI R 35/11 - wie folgt entschieden: Die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2133-1 unter www.betriebs-berater.de

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