BFH: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften
Der BFH hat imUrteil vom25.5.2011 – I R 60/10 – entschieden: Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. In materiell- rechtlicher Hinsicht erzielen gewerblich ge- prägte Personengesellschaften konstitutiv nur aufgrund der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Sache nach gehen die Gesellschafter hingegen einer vermögensverwaltenden und nicht einer gewerblichen Tätigkeit nach; es ist gerade eines der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002, dass tatsächlich keine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 2002 ausgeübt wird. Diese Fiktion gewerblicher Einkünfte des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002 wird in § 14 AO für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb indes nicht aufgegriffen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1878-1 unter www.betriebs-berater.de