BFH: Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)
Der BFH hat mit Urteil vom 3.12.2019 – X R 12/18 - entschieden: Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente.