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Steuerrecht
31.08.2012
Steuerrecht
FG München: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft

Das FG München hat im Urteil vom 8.2.2012 – 3 K 1296/11–, rkr., entschieden: Ist die Versendung von den zweiten Abnehmern beauftragt oder selbst durchgeführt worden, kann die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in einem Reihengeschäft nicht der ersten Lieferung zugeordnet werden. Erfolgt die Beauftragung der Versendung durch den zweiten Abnehmer, erfolgt die Verschaffung der Verfügungsmacht in der Regel im Mitgliedstaat der ersten Lieferung mit der Übergabe an den Frachtführer. Dann kann die innergemeinschaftliche Lieferung nicht mehr der ersten Lieferung zugerechnet werden, da die zweite Übertragung der tatsächlichen Verfügungsmacht ebenfalls im Mitgliedstaat der ersten Lieferung erfolgt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2209-3 unter www.betriebs-berater.de

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