BFH: Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten – einschränkende Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG
Der BFH hat mit Urteil vom 18.7.2013 - II R 35/11 - wie folgt entschieden: Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2773-4 unter www.betriebs-berater.de