FG Niedersachsen: Steuerfreie Umsätze aus der Kryokonservierung weiblicher Eizellen
Das FG Niedersachsenhat mit Urteil vom 14.3.2013 - 5 K 9/11 - wie folgt entschieden: Die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen ist auch dann als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG anzuerkennen, wenn die Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften vorgehalten werden, da sie therapeutischen Zwecken dient. Die Kryokonservierung dient der Linderung einer Krankheit, da die Lagerung im Vergleich zu einer erneuten „Gewinnung“ von Eizellen das mildere und damit verhältnismäßige Mittel ist. Das FG hat die Revision zugelassen; ein Az. des BFH lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
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