BFH: Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger
Mit Urteil vom 8.10.2008 – VIII R 58/06 – hat der BFH im Grundsatz die Frage bejaht, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 13 EStG bei einem Kreistagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden vorlagen, der vom Landkreis eine monatlich in gleicher Höhe gezahlte Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Kreises und in die Landeshauptstadt erhielt. Die Rechtsprechung hat dies in der Weise konkretisiert, das Erstattungen nur dann steuerfrei sein können, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abziehbar wäre, wenn ihn der Steuerpflichtige selbst tragen müsste. Diese Voraussetzungen sah der BFH im entschiedenen Fall als erfüllt an, weil der Kläger aus seiner Tätigkeit als politischer Mandatsträger steuerpflichtige Einnahmen (u. a. Sitzungsgelder) aus selbstständiger Arbeit erzielte und deshalb grundsätzlich dadurch verursachte Betriebsausgaben haben konnte.
(PM BFH vom 26.11.2008)
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2655-1 unter www.betriebs-berater.de