R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
15.11.2013
Steuerrecht
FG Köln: Steuerfestsetzung gemäß § 14c Abs. 2 S. 2 UStG – Keine Freistellung des Rechnungsausstellers bei Mitverschulden des Fiskus

Das FG Köln hat mit Urteil vom 12.9.2013 - 10 K 692/13 - wie folgt entschieden: Die Steuerschuld für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 UStG ist als Gefährdungstatbestand ausgestaltet und greift daher unabhängig von einem Verschulden des rechnungsstellenden Unternehmers. Das FG hat entschieden, dass diese Gefährdungshaftung auch dann fortbesteht, wenn der Fiskus die Zweifelhaftigkeit der Lieferung kennt bzw. hätte kennen müssen. Eine Freistellung des Rechnungsausstellers kommt deshalb auch bei Mitverschulden des Fiskus nicht in Betracht, der einen entsprechenden Sperrvermerk veranlassen und einen weiteren Vorsteuerabzug hätte verhindern können. Die Revision wird zugelassen wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob und inwieweit im Falle eines Mitverschuldens des Fiskus am eingetretenen Steuerschaden, der die Zweifelhaftigkeit einer Lieferung zumindest hätte kennen müssen, eine Freistellung des rechnungsstellenden Unternehmers im Rahmen des Gefährdungstatbestandes des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG geboten ist.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2837-4 unter www.betriebs-berater.de

stats