BB vor Ort: Steuerfachtagung Celle 2010
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt veranstaltete vom 14. – 16.9.2010 die Steuerfachtagung Celle, die sie in der Congress Union in Celle abhielt. Der Präsident des Verbandes, WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, konnte über 300 Teilnehmer begrüßen, denen ein hochaktuelles und hochkarätiges Sachprogramm geboten wurde.
WP/StB Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK, referierte zu den Verlautbarungen der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen. Diese ist weitgehend mit derjenigen des IDW abgestimmt. Die Verantwortung des Abschlusserstellers steht dabei erheblich stärker im Vordergrund als bislang.
Mit dem Thema „Wege aus der Pensionszusage?“ befasste sich Prof. Dr. Dirk Meyer-Scharenberg. Bei der Komplexität der Materie wunderte es niemanden, dass längst nicht alle Zweifelsfragen geklärt sind. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf, aber eben auch ein nicht unwesentliches Haftungsrisiko.
Dem Umsatzsteuerpaket 2010 widmete sich der Vortrag von WP/StB/RA/FAStR Prof. Dr. Thomas Küffner. Besonders intensiv stellte er die Umsatzsteuerfalle „innergemeinschaftliche Lieferung“ dar. Zwei BMF-Schreiben, Entscheidungen des BFH und auch des BGH, der die Thematik anders „anpackt“ als der BFH, sind ein beredtes Zeugnis für die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Gebiet. Der Referent gab die Empfehlung, den Versuch zu unternehmen, im finanzgerichtlichen Verfahren zu bleiben; der Strafsenat des BGH werde sich dem im Zweifel letztlich nicht entgegenstellen.
StB Dr. Martin Strahl referierte zu Anteilsübertragung im Ertragsteuerrecht. Er ging u. a. auf Übertragungen gegen Versorgungsleistungen und auf die „Renaissance“ des Vorbehaltsnießbrauchs ein. Bei der entgeltlichen Übertragung sind die Änderungen des § 17 EStG durch das SEStEG zu beachten. Wichtig für die Gestaltungspraxis ist die gezielte Verlustrealisierung durch Anteilsveräußerung.
Das Ende der Einheitsbilanz mit der Folge, dass eine Ergebnisverwendung bereits im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung unterbunden wird, zeigte Prof. Dr. Manfred Polanz auf. Zu verfahrensrechtlichen Hinweisen äußerte sich Michael Daumke.
Der zweite Tag begann mit Perspektiven der Steuerpolitik, die von Prof. Dr. Michael Schmitt, MDgt in Stuttgart, aufgezeigt wurden. StB Dr. Matthias Rogall stellte den neuen Umwandlungssteuererlass vor, der aufgrund der Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips durch das BilMoG gravierende Änderungen im Umwandlungssteuerrecht führt.
Anschließend trug WP/StB Andrea Jost Gestaltungsempfehlungen zum neuen Erbschaftsteuerrecht vor. Sie ging auch auf die zu erwartenden Änderungen durch das JStG 2010 ein (u. a. Abschaffung des sog. Kaskadeneffekts).
Die Veranstaltung schloss mit einer Podiumsdiskussion zu ertragsteuerlichen Praxisfällen (u. a. 1 %-Regelung bei privater Kfz-Nutzung, Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Auslandsreisen/Fortbildungsveranstaltungen, Abzinsung von Gesellschaftsdarlehen, Drohverlustrückstellungen, Übertragung eines KG-Anteils ohne notwendiges Sondebetriebsvermögen).
Das Podium war mit Richter am BFH Jürgen Brandt, StB/RA Dr. Ralf Demuth, MR Dr. Thomas Eisgruber und WP/StB Prof. Dr. Michael Korth, hochkarätig besetzt und garantierte einen lebhaften Meinungsaustausch. Kurz: Für jeden war etwas dabei, was er für seine tägliche Praxis nutzbringend anwenden kann.