BFH: Steuererstattung bei vorbehaltener Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Der BFH hat im Urteil vom 28.2.2012 – VII R 36/ 11 – entschieden: Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1189-1 unter www.betriebs-berater.de