BFH: Steuererstattung auf gekündigtes Girokonto
Der BFH hat durch Urteil vom 10.11.2009 – VII R 6/09 – entschieden: Ein Kreditinstitut muss eine auf ein gekündigtes Girokonto überwiesene unberechtigte Steuererstattung nicht zurückerstatten. Der BFH stellte nun klar, dass die Bank, die zivilrechtlich auch nach Kündigung eines Girokontos berechtigt ist, eingehende Zahlungen für ihren früheren Kunden entgegenzunehmen, jedenfalls dann als bloße Zahlstelle zwischen dem FA und ihrem Kunden fungiert, wenn sie den Betrag pflichtgemäß für den Kunden verbucht bzw. an diesen auszahlt. Da folglich nicht sie selbst die Empfängerin der Leistung des FA ist, kann das FA von ihr auch keine Rückzahlung des überwiesenen Betrags verlangen.
Ausdrücklich offengelassen hat der BFH, ob für den hier nicht vorliegenden Fall einer nach Auflösung des Kontos vorgenommenen Verrechnung eines eingehenden Erstattungsbetrags mit eigenen Forderungen der Bank an der in früheren Entscheidungen (vom 28.1.2004 – VII B 139/03 – und vom 6.6.2003 – VII B 262/02) angenommenen Rückzahlungsverpflichtung der Bank noch festzuhalten ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-277-6 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 27.1.2010)