BFH: Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags
Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2014 - VI R 12/12 - entschieden: Nimmt der Steuerpflichtige den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch, so ist eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind.