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Steuerrecht
28.03.2012
Steuerrecht
BMF: Steuerermäßigung bei „Weiterverkauf“ von Künstlern und Künstlerprogrammen

Das BMF hat im Schreiben vom 21.3.2012 – IV D 2 – S 7238/11/10001 – klargestellt: Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nurdemörtlichenVeranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden. Abschn. 12.5. UStAE wird entsprechend formuliert.
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2012-866-7 unter www.betriebs-berater.de

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