Bundestag: Steuerentlastung für Kleinunternehmer beschlossen
Der Bundestag hat am 21.10.2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. U. a. enthält das Gesetz eine Steuerentlastung für Kleinunternehmer in Form der Ist-Versteuerung: Danach müssen Unternehmen, dieweniger als 500 000 Euro umsetzen, Umsatzsteuer erst dann an das FA abführen, wenn ihr Kunde die Rechnung beglichen hat. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 14.9.2011 passieren lassen (vgl. BB 2011, 2390). Diese Umsatzgrenze war bereits zum 1.7.2009 festgeschriebenworden – allerdings nur befristet bis zum 31.12.2011. Nunmehr besteht diese Erleichterung dauerhaft. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Dessen Zustimmung am 4.11.2011 gilt aber als sicher.