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Steuerrecht
19.07.2018
Steuerrecht
BMF: Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

Das BMF-Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl. I 2018, 13) wird geändert.

Rz. 32 wird wie folgt gefasst:

„32 Der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ist gesondert auszuweisen; berechnet wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen Aktiengewinnen und -verlusten. Die Beträge können nicht höher sein als die Höhe der Kapitalerträge. Im nach richtlichen Teil der Steuerbescheinigung ist zusätzlich der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG auszuweisen“

Rz. 77 wird neu eingefügt:

„77 Die Änderungen der Rz. 32 i. d. F. des BMF-Schreibens vom 27.6.2018 sind auf Kapitalerträge anzuwenden, die nachdem31.12.2018 zufließen.“…[ Muster I].

BMF, Schreiben vom 27.6.2018 – IV C 1 – S 2401/08/10001 :019

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