BFH: Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar
Steuerberatungskosten für die Abgabe von Erklärungen nach dem StraBEG können weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abgezogen werden.
BFH, Urteil vom 20.11.2012 – VIII R 29/10
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