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Steuerrecht
07.03.2013
Steuerrecht
BFH: Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

Steuerberatungskosten für die Abgabe von Erklärungen nach dem StraBEG können weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abgezogen werden.

BFH, Urteil vom 20.11.2012 – VIII R 29/10

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-597-3 unter www.betriebs-berater.de

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