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Steuerrecht
13.12.2012
Steuerrecht
Vermittlungsausschuss: Steuerbekommen mit der Schweiz gescheitert



Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12.12.2012 mit 19 zu 10 Stimmen gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, das Abkommen nachzuverhandeln (die Schweiz lehnt eine Nachverhandlung allerdings ab). Keine Einigung gab es auch hinsichtlich des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression und desjenigen zur energetischen Gebäudesanierung.

Dagegen wurde die (verfassungsrechtlich durch das BVerfG eingeforderte) Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Stufen bis 2014 von 8 004 Euro auf insgesamt 8 354 Euro angenommen.

Ferner erfolgte eine Einigung zur Unternehmensbesteuerung. Der Ausschuss schlägt vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten. Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetz.

Außerdem hat der Ausschuss einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum JStG 2013 beschlossen. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses. Der Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen, Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die u. a. der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, waren einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Der „unechte Einigungsvorschlag" wird dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser muss nun entscheiden, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Gesetz unverändert lässt.

(PM Bundesrat vom 13.12.2012)

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