FG Niedersachsen: Steuerbegünstigung bei Abfindung
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 12.11.2013 -13 K 199/13 - wie folgt entschieden: Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünften zu vergleichen, die der Steuerpflichtige in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
--> Das FG hat die Revision zugelassen.