BFH: Steuerbegünstigter Veräußerungsoder Aufgabegewinn – Betriebsaufgabe durch Entfallen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung
Der BFH hat mit Urteil vom 5.2.2014 - X R 22/12 - wie folgt entschieden: Auch die ab 2001 geltende Rechtslage setzt für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn i. S. d. § 34 Abs. 3 i .V. m. § 16 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.