BFH: Steuerbegünstigte StB-Teilpraxisveräußerung
Der BFH hat im Urteil vom 26.6.2012 – VIII R 22/ 09 – entschieden: Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung kann vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbstständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt hat.
(PM BFH vom 12.9.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2338-3 unter www.betriebs-berater.de