EuGH: Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds
Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ... ist in dem Sinne auszulegen, dass von einem Dritten gegenüber einer KAG als Verwalterin eines Sondervermögens erbrachte Beratungsdienstleistungen für Wertpapieranlagen für die Zwecke der in der genannten Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung unter den Begriff „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" fallen, selbst wenn der Dritte nicht aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20.12.1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in der durch die Richtlinie 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.01.2002 geänderten Fassung tätig ist.
EuGH, Urteil vom 7.3.2013 - C-275/11, GfBk