R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
08.03.2017
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge: Steuerbefreiung eines selbständigen Zusammenschlusses gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen

GA Kokott, Schlussanträge vom 1.3.2017 – C-605/15, Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

Es ist davon auszugehen, dass die nationale Steuerbefreiung insoweit auf solche Zusammenschlüsse von Steuerpflichtigen begrenzt ist, die nach Art. 132 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie steuerfreie Umsätze ausführen. Zusammenschlüsse von Versicherungsunternehmen fallen damit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie.

1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die keine Bedingungen oder Verfahren betreffend die Erfüllung der Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung vorsieht.

2. In der Regel ist davon auszugehen, dass Dienstleistungen eines Zusammenschlusses im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Dieses Tatbestandsmerkmal ist restriktiv im Sinne einer Vorschrift zur Missbrauchsvermeidung auszulegen.

3. Der selbständige Zusammenschluss von Personen kann steuerbefreite Dienstleistungen nur solchen Mitgliedern erbringen, die der gleichen, nämlich seiner, Rechtsordnung unterliegen.

 

stats