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Steuerrecht
29.01.2009
Steuerrecht
BFH: Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg – Änderung der Rechtsprechung

Der BFH hat im Urteil vom 30.7.2008 – V R 7/03 – entschieden: Aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergibt sich, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hat erkennen können. Damit ändert der BFH seine bisherige Auffassung, wozu er aufgrund des EuGH-Urteils Netto-Supermarkt GmbH & Co. KG (21.2.2008 – C-271/06, BFH/NV 2008, 199) gezwungen war. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Erlassverfahren zu prüfen.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-243-2

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