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Steuerrecht
14.02.2019
Steuerrecht
Zoll: Steueränderungsbescheide für Lastkraftwagen und Vans

Ende 2018 wurde das IT-Verfahren zur automatisierten Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer in Bezug auf Lastkraftwagen und Vans mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (leichte Nutzfahrzeuge) weiterentwickelt. Dabei ergab sich, dass insbesondere die durch die Zollverwaltung von den Landesfinanzbehörden nach Übertragung der Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund im Jahr 2014 unverändert übernommenen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungen teilweise an die geltende Rechtslage anzupassen waren.

Daher werden derzeit alle aktuell zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge überprüft. In vielen Fällen führt diese Überprüfung zu einer geänderten Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. Dies betrifft auch langjährig zugelassene Fahrzeuge, deren Kraftfahrzeugsteuer bisher in gleichbleibender Höhe festgesetzt war.

Die Information der betroffenen Fahrzeughalter erfolgt ausschließlich mittels Steueränderungsbescheiden, die je nach Einzelfall eine Steuererstattung oder Nacherhebung ausweisen. Die vollständige Umsetzung der Optimierung des IT-Verfahrens wird noch die nächsten Monate andauern.

Generalzolldirektion, Fachmeldung vom 4.2.2019

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