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Steuerrecht
27.06.2012
Steuerrecht
Bundestag: Steuerabkommen Schweiz

Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sollen in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 %) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Dies sieht das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5.4.2012 (BT-Drs. 17/10059) vor. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko“ unterliegen.
(Quelle: hib vom 26.6.2012)

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