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Steuerrecht
09.08.2011
Steuerrecht
Bundesdatenschutzbeauftragter: Steuer-ID kein allgemeines Personenkennzeichen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat im 23. Tätigkeitsbericht (BT-Drs. 17/5200) geäußert, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt werde. Die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID würden schleichend ausgeweitet. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwendeten mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen wolle oder Elterngeld beantrage, muss dafür seine Steuer-ID angeben. Damit drohe die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden, eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei der Einführung der Steuer-ID vehement bestritten worden sei. Besonders bedenklich sei es, wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschehe.


(PM Bundesdatenschutzbeauftragter vom 3.8.2011)

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