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Steuerrecht
01.06.2010
Steuerrecht
Bundesrat: Stellungnahme zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BT-Drs. 16/13106) vom 25.5. 2010 das Ziel, Steuerhinterziehung wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Er fordert, dass Unternehmen Umsatzsteuer nur dann an das FA abführen müssen, wenn nicht nur die Leistung ausgeführt, sondern auch das dafür vereinbarte Entgelt tatsächlich vereinnahmt worden ist. Die Umsatzsteuergrenze soll von 250 000 Euro auf 500 000 Euro angehoben werden.

(PM Bundestag vom 31.5.2010)

Zur Expertenanhörung im Finanzausschuss vgl. auch PM Bundestag vom 25.5.2010 m. w. N.

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