Bundesrat: Stellungnahme zum Gesetzentwurf JStG 2013
Der Bundesrat hat am 6.7.2012 den Gesetzentwurf zum JStG 2013 beraten (BR-Drs. 302/12) und eine Stellungnahme mit vielen Änderungen beschlossen (BR-Drs. 3012/12 (B)), u.a. zur Änderung, Verlängerung bzw. Neueinführung der Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, zur Besteuerung sog. „weißere Einkünfte", zur Kappung der Steuerbefreiung für Finanzunternehmen i. S. d. KWG, zur Lohnsteuer-Nachschau, zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen i.R.d. Wegzugsbesteuerung, Berücksichtigung finaler Verluste von Betriebsstätten, zur Einführung einer Steuerpflicht für Streubesitzdividenden und Veräußerungsgewinnen, zu Vereinfachung bei „verunglückten" Organschaftsfällen, zur Buchwertfortführung in bestimmten Umwandlungsfällen, zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach AO, UStG und HGB, zum InvStG und zur Vermeidung einer Gestaltung, mit der Privatvermögen den Begünstigungen des Betriebsvermögens im ErbStG zugeführt werden kann (vgl. zu dem zuletzt genannten Aspekt den Standpunkt von Rödl im BB 29/2012).
(Quelle: Bundesrat PM vom 2.7.2012)