BStBK: Stellungnahme zum Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung der EU-Kommission
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 24.9.2012 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung-Entwurf) vom 25.1.2012 veröffentlicht. Sie unterstützt grundsätzlich dieses Vorhaben. Die europaweit geltende Regelung dürfe jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern führen. Hier bestehe Korrekturbedarf. Weder die in Art. 14 vorgesehene umfassende Informationspflicht noch das in Art. 15 geplante Auskunftsrecht betroffener Personen würden der besonderen Stellung von Berufsgeheimnisträgern und ihren Verschwiegenheitspflichten gerecht. Deshalb können diese Regelungen nicht uneingeschränkt auf Steuerberater übertragen werden. Auch sollte den ohnehin für die Berufsaufsicht zuständigen Steuerberaterkammern die Aufgabe der Aufsichtsbehörde i. S. d. Art. 49 des Vorschlages übertragen werden. Der Volltext der Stellungnahme steht auf der Internetseite der BStBK (www.bstbk.de) zur Verfügung.