BStBK: Stellungnahme zum Entwurf des Umwandlungssteuererlasses
Nach Auffassung der BStBK lässt der Entwurf des Erlasses noch einige Fragen offen. Sollten sich aus geänderter Rechtsauffassung geänderte Rechtsfolgen ergeben, fordert die BStBK Übergangsregelungen für Umstrukturierungen, die seit der Veröffentlichung des SEStEG und bis zur Veröffentlichung des neuen Umwandlungssteuererlasses durchgeführt werden. Grundlegenden Überarbeitungsbedarf sieht die BStBK bei der Behandlung von Organschaften im Rahmen eines Umwandlungsvorgangs. Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.
(PM BStBK vom 21.6.2011)