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Steuerrecht
26.05.2010
Steuerrecht
Islamic Finance: Stellungnahme von Ernst & Young

Nach einer Stellungnahme, die Ernst & Young im Auftrag des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zu den steuerlichen Fragen von Islamic Finance abgegeben hat, wäre eine Klärung der Rechtslage sinnvoll, um Rechtssicherheit für Islamic Finance in Deutschland zu schaffen und die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Bankgeschäfte nach islamischem Recht sind in Deutschland erst seit kurzer Zeit möglich. Einem Durchbruch dieser Finanzierungsform in Deutschland könnten nach der Stellungnahme u.a. steuerliche Unklarheiten bzw. Hindernisse im Wege stehen. Steuerliche Fragen ergeben sich in erster Linie aus dem Zinsverbot der Scharia. Die Vorschrift, dass Geld lediglich als Tauschmittel zu dienen habe, soll verhindern, dass sich das Geld von den realen Werten abkoppelt, d. h., im Rahmen von Islamic Finance sind keine Kreditgeschäfte nach westlichem Muster möglich. (Bsp. 1 Immobilienkauf: Ein muslimischer Hauskäufer veranlasst seine Bank, ein bestimmtes Objekt für ihn zu erwerben, das er dann seiner Bank abkauft, die eine Gewinnmarge auf den ursprünglichen Kaufpreis aufschlägt. Die Zahlung an die Bank kann später oder in Raten erfolgen). Im Zusammenhang mit solchen Finanzierungskonzepten tauchen u. a. Fragen der Umsatzsteuer, der ertragsteuerlichen Behandlung des Gewinnaufschlags und doppelt anfallender Grunderwerbsteuer auf. Ein wichtiges Ergebnis der Stellungnahme: Es wäre „sachgerecht, fremdkapitalbasierte islamische Vertragsgestaltungen auch ertragsteuerlich wie Fremdkapital zu behandeln. Damit wäre vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen unter Beachtung der Regelungen zur Zinsschranke gewährleistet. Allerdings werden Privatkunden bei der Finanzierung mobiler Wirtschaftsgüter durch solche Verträge zusätzlich mit Umsatzsteuer belastet." Empfohlen wird eine Verlautbarung der Finanzverwaltung, ggf. sogar eine Gesetzesanpassung für Islamic Finance-Instrumente.

(PM Ernst & Young vom 17.5.2010)

--> Vgl. Patzner/Usalir, Islamic Banking und Islamic Asset Management (demnächst in BB 25/2010).

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