Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat am 8.5.2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZollkodexAnpG (GzUdPe-ZollkodexAnpG) Stellung genommen (Br. 121/15). Der Bundesrat hat als erstes darauf hingewiesen, dass der Bundestag nunmehr im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens die Vorschläge des Entwurfs eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 aufgreifen und beschließen soll, u.a. die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG sowie den Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für den "Carried Interest". Darüber hinaus äußerte sich der Bundesrat zu verschiedenen Maßnahmen. So soll die erleichterte Geltendmachung von Verlustvorträgen verhindert werden, die durch das BFH-Urteil vom 13.1.2015 - Az. IX R 22/14 ermöglicht wird. Dem Urteil nach ist ein verbleibender Verlustvortrag auch dann erstmals gesondert festzustellen, wenn für das Verlustentstehungsjahr kein Einkommensteuerbescheid existiert und auch kein Einkommensteuerbescheid mehr erlassen werden kann, weil bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass durch diese Entscheidung der ursprüngliche gesetzgeberische Wille, eine zeitnahe verbindliche Entscheidung über die Höhe des abzugsfähigen Verlustes zutreffen, konterkariert wird. Eine Neuregelung würde der Steuervereinfachung und dem Rechtsfrieden dienen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.