BFH: Statthaftigkeit von Gegenvorstellungen
Der BFH hat durch Beschluss vom 1.7.2009 – V S 10/07–seine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Nach Ergehen des Beschlusses des BVerfG vom 25.11.2008 – 1 BvR 848/07 – hat der V. Senat seine Ansicht aufgegeben, dass eine Gegenvorstellung (auch) nicht gegen einen nicht in materieller Rechtskraft erwachsenden ablehnenden Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft sei. Er hat deshalbseineVorlagezurückgenommen.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1891-1