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Steuerrecht
20.06.2014
Steuerrecht
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen – Kommission prüft Verrechnungspreisvereinbarungen auf Unternehmensbesteuerung von Apple (Irland), Starbucks (Niederlande) und Fiat Finance and Trade (Luxemburg)

Die Europäische Kommission hat drei Untersuchungen eingeleitet, ob Steuer-Entscheidungen der Steuerbehörden in Irland, den Niederlanden und Luxemburg im Hinblick auf die Körperschaftsteuer von Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen erfüllen. Steuer-Entscheidungen werden insbesondere verwendet, um Verrechnungspreisvereinbarungen zu bestätigen.

Die Kommission wird prüfen, ob die drei Transferpreisregelungen staatliche Beihilfen zum Vorteil der begünstigten Firmen beinhalten:

– die individuelle Entscheidung der irischen Steuerbehörden auf die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns an die irischen Niederlassungen von Apple Sales International und von Apple Operations Europe und

– die individuelle Entscheidung der niederländischen Steuerbehörden auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage in den Niederlanden für die Herstellung von Fertigungsaktivitäten von Starbucks EMEA BV;

– die individuelle Entscheidung, die die Luxemburger Steuerbehörden auf die Berechnung der Besteuerungsgrundlage in Luxemburg für die Finanzierungsaktivitäten der Fiat Finance and Trade ausgestellt hat.

Im Gegensatz zu den Niederlanden und Irland hat Luxemburg der Kommission nur eine begrenzte Stichprobe der angeforderten Informationen (siehe IP/14/309) betreffend die Steuer-Entscheidung für Fiat Finance and Trade übermittelt. Die Kommission hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg eingeleitet. Nähere Informationen unter europa.eu/rapid/press-relea se_IP-14-663_en.htm?loc ale=en.

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