BStBK: StB in absoluten Schutzbereich des § 160a StPO einbeziehen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einbeziehung von Steuerberatern in den absoluten Schutzbereich des Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbots gem. § 160a StPO erstellt. Die Neufassung des § 160a Abs. 1 StPO differenziere in unverhältnismäßiger Weise zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Beide seien Organe der Rechtspflege. Das Gutachten zeige auf, dass diese Ungleichbehandlung willkürlich und rechtswidrig sei. Neben der Verletzung des Bestimmtheitsgebots stelle die Neufassung des § 160a StPO einen verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und in den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar. Das Gutachten der BStBK ist abrufbar unter:
www.bstbk.de/de/presse/publikationen.
(PM BStBK vom 8.8.2011)