BMF: Spenden durch den Verzicht auf einen vereinbarten Aufwendungsersatz
Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG.
Das BMF-Schreiben vom 25. November 2014 enthält Regelungen zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe nach § 10b EStG.