EuGH: Spenden auch im Ausland absetzbar
In Deutschland können auch Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten steuerlich abgesetzt werden, wie der EuGH entschieden hat (EuGH, 27.1.2009 – C 318/07). Eine Beschränkung der Absetzbarkeit nur auf deutsche Einrichtungen verstieße gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Heimatstaat eines Spenders müsse allerdings prüfen, ob der Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch nach seinen Regeln gemeinnützig wäre.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-243-1