BVerfG: Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
Mit Beschluss vom 13.2.2008 - 2 BvL 1/06 - hat das BVerfG entschieden, dass die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG 1997 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anwendbar. Die Entscheidung des BVerfG beruht auf dem Vorlagebeschluss des BFH vom 14.12.2005 - X R 20/04.
Volltext des Beschlusses: //BB-ONLINE BBL2008-639-3