Niedersächsisches FG: Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsmäßig?
Das Niedersächsische FG wird am 25.11.2009 über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes verhandeln (Az.: 7 K 143/08). Streitig ist, ob der Solidaritätszuschlag auch noch für das Jahr 2007 festgesetzt werden durfte. Der Kläger argumentiert, dass eine Ergänzungsabgabe nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspritzen im Bundeshaushalt erhoben werden dürfe. Die gegenwärtige Regelung verletze daher verfassungsrechtliche Vorgaben. Das FA hingegen verweist auf die BFH-Rechtsprechung, die den Solidaritätszuschlag jedenfalls für das Jahr 2002 für verfassungsgemäß erachtet hat; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hatte das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Sollte das Gericht den Solidaritätszuschlag 2007 für verfassungsrechtlich zulässig erachten, wird es die Klage abweisen und ggf. die Revision zum BFH zulassen; hält es dagegen das Solidaritätszuschlagsgesetz für verfassungswidrig, wird es das Klageverfahren aussetzen und die Entscheidung des BVerfG einholen.
(PM Niedersächsisches FG vom 12.11.2009)