BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2018 – II R 62/15 - entschieden: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.