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Steuerrecht
03.12.2009
Steuerrecht
BMF: Solidaritätszuschlag nur noch unter Vorbehalt festzusetzen

Das BMF wird ab sofort den umstrittenen Solidaritätszuschlag nur noch unter Vorbehalt festsetzen - und das rückwirkend vom Veranlagungszeitraum 2005 an. Damit - so betont das BMF - hege es nicht selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZ, Im Gegenteil: Es sei von dessen Verfassungskonformität überzeugt. Die Maßnahme diene ausschließlich dazu, massenhaft Einsprüche gegen die Festsetzung des SolZ zu vermeiden.

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