BFH: Soli verfassungsgemäß?
Der BFH hat für den 21.7.2011 die mündlichen Verhandlungen in den Verfahren II R 50/09 und II R 52/10 angesetzt. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Festsetzung des Soli für die VZ 2005 und 2007 mangels zeitlicher Befristung verfassungswidrig ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BFH auch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Soli als solchem befasst. Denn durch die Ermäßigung der Einkommensteuer durch Anrechnung einer Pauschale für die Gewerbesteuer werden Gewerbetreibende bevorzugt und alle anderen Steuerzahler benachteiligt. Hier stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsprinzip des Art. 3 Abs. 1 GG.