BFH: Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig
Der BFH hat im Urteil vom 22.8.2012 – I R 9/11 – entschieden: Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3041-1 unter www.betriebs-berater.de
--> Dies beeinträchtigt dem BFH zufolge nicht den vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Kernbereich eines Verlustausgleichs. Ob dies in Definitivsituationen anders zu würdigen ist, konnte offenbleiben, weil sich der spätere Ausschluss einer steuerlichen Ausgleichsmöglichkeit für die klagende Kapitalgesellschaft im Streitjahr nicht hinreichend sicher prognostizieren ließ. Für Sachverhalte, in denen sich eine solche Prognose treffen lässt, steht die Antwort auf die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung nach wie vor aus.
(PM BFH vom 28.11.2012)