FG Münster: Sind Leistungen eines Assekuradeurs, der Versicherungsprodukte entwickelt und vermittelt, steuerfrei?
Das FG Münster hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 15 K 3268/14 U - wie folgt entschieden:
1. Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten.
2. Bereits die Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen im Rahmen des Assekuradeurs-Vertrags, also bereits die potentielle Abrufbarkeit dieser Leistungen durch den Versicherer, stellen Leistungen dar, die nicht gemäß § 4 Nr. 11 UStG befreit werden können.
(Leitsätze der Redaktion)
--> Das FG hat die Revision zugelassen.