R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
14.07.2010
Steuerrecht
Deutscher Steuerberater-Verband: Selbstanzeige notwendig

Der DStV spricht sich für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungsdelikten aus. Unter dem Eindruck zahlreicher Selbstanzeigen im Zusammenhang mit angekauften Daten von vermutlichen Steuerstraftätern wird in einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion gefordert, die seit 1919 bestehende Möglichkeit zur Erlangung der Strafffreiheit abzuschaffen. Bei dieser Diskussion werde übersehen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige neben dem fiskalischen Interesse an zusätzlichen Steuereinnahmen auch dem verfassungsrechtlichem Gebot dient, dass niemand verpflichtet werden darf, sich selbst strafrechtlich zu belasten.

Seien beispielsweise jahrelang Zinseinnahmen aus dem Ausland gegenüber dem Fiskus verschwiegen worden sind, werde das Finanzamt anlässlich der ersten zutreffenden Steuerklärung Nachfragen zu den gestiegenen Einnahmen haben. Hierdurch gerate der Steuerpflichtige in die Situation, entweder weiterhin diese Einnahmen zu verschweigen oder sich selbst für die Alt-Jahre „an das Messer" zu liefern. Diesen Konflikt könne eine strafbefreiende Selbstanzeige lösen, in dem durch sie die Vergangenheit bereinigt werden kann und so ein Weg in die Steuerehrlichkeit geebnet wird. Damit stellt die strafbefreiende Selbstanzeige keine Privilegierung dar, sondern ist ein durch das Grundgesetz geforderter Ausweg aus einer Zwangslage, den der Gesetzgeber nicht ersatzlos streichen darf.

Im Übrigen ist die Möglichkeit zur Selbstanzeige im Steuerrecht keineswegs einzigartig. Das Parteiengesetz sieht in § 23b Abs. 2 dieses Instrument ebenfalls vor, um Parteien vor der gesetzlichen Strafe für das Verschleiern von Spenden zu bewahren.

(PM DStV vom 2.7.2010)

stats