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Steuerrecht
14.07.2010
Steuerrecht
Bundssteuerberaterkammer: Selbstanzeige beibehalten

Die Abschaffung der Selbstanzeige hält die BStBK aber für kontraproduktiv. Sie sei wichtig, weil sie jedem Steuerpflichtigen eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit - ohne Aufwand für die Finanzverwaltung - ermöglicht. Die Finanz- und Ermittlungsbehörden wären ohne die Selbstanzeigemöglichkeit nicht in der Lage, sämtliche Fälle zu ermitteln und aufzuarbeiten. Der Staat sei bei der Besteuerung auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen. Der Gesetzgeber motiviere deshalb den Steuerpflichtigen durch die Ankündigung von Straffreiheit, nachträglich seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen und auf diese Weise dem Fiskus bisher unbekannte Steuerquellen - auch für die Zukunft - zu erschließen. Die Selbstanzeige könne unabhängig von der Einkommenshöhe in Anspruch genommen werden - und sie werde in einer Vielzahl von Fällen genutzt. Von einem zusätzlichen Strafzuschlag rät die BStBK ab. Ein pauschaler Strafzuschlag widerspreche dem strafrechtlichen Grundsatz einer schuldangemessenen Strafe und damit auch dem Rechtsstaatsprinzip.

(PM BStBK vom 7.7.2010)

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