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Steuerrecht
09.09.2009
Steuerrecht
BMF: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - Vereinbarung mit der Tschechischen Republik

Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik arbeiten künftig bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung enger zusammen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 28.8.2009 in Prag unterzeichnet. Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung erhalten damit eine verlässliche Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit mit den Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Tschechischen Republik - insbesondere im Hinblick auf den Informationsaustausch (einschließlich personenbezogener Daten).

(PM BMF vom 2.9.2009)

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