Hessisches FG: Schuldenerlass und Abschreibungen beim Verkauf von Schrott-Immobilien zu versteuern
Das Hessische FG hat im rechtskräftigen Urteil vom 3.5.2010 - 3 K 299/10 - entschieden: Besitzer von sog. Schrott-Immobilien, die mit der finanzierenden Bank einen Schuldenerlass ausgehandelt haben, müssen den Erlassbetrag im Jahr des Verkaufs der Schrott-Immobilie auch dann versteuern, wenn der Erlass mit der Bank zeitlich bereits vor dem Verkaufsjahr vereinbart und wirksam wurde. Zudem sind die bis dahin in Anspruch genommenen Abschreibungsbeträge anzusetzen.
(PM Hessisches FG vom 9.8.2010)