EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts
Am 7.4.2011 hat der EuGH die Schlussanträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen C-106/09 P und C-107/09, veröffentlicht. Danach sind schädliche Steuermaßnahmen nicht automatisch als unzulässige staatliche Beihilfen einzustufen. Das Verfahren betrifft Rechtsstreite der Europäischen Kommission gegen Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich. Wenn eine Steuermaßnahme hingegen allgemeinen Charakter hat, stellt sie eine Ausgestaltung der allgemeinen Steuerpolitik und keine staatliche Beihilfe dar. Derselbe Grundsatz gilt für den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der Union, der folglich nicht automatisch unter den Kontrollmechanismus der staatlichen Beihilfen fällt. Zu Recht habe das Gericht den innovativen Ansatz der Kommission, wonach jedes durch eine „systemimmanente Diskriminierung" gekennzeichnete Steuersystem als staatliche Beihilfe einzustufen sei, zurückgewiesen.
--> Der Volltext der Schlussanträge kann auf der Webseite der Curia abgerufen werden.